23. JULI | 19.30 UHR | FPC, ULMENSTR. 20, 60325 FRANKFURT
ZU GAST
● Maximilian Baritz (Managing Director bei GFT Deutschland)
● Pedro Castelo Branco Lourenco (Senior-Softwarearchitekt bei GFT)
MODERATION
● Carsten Knop (FPC Vizepräsident)
Der EU AI Act kann auch eine Chance sein
Unser korporatives Mitglied GFT gibt Einblicke in die aktuelle Entwicklung
Als eine Pioniertat hat Maximilian Baritz von GFT den EU AI Act gewürdigt. Auch wenn es sicherlich noch Bedarf an Nachbesserungen gebe, so sei dies weltweit das erste gesetzliche Werk, das die Anwendung von KI reguliere. Trotz der Einwände gegenüber dieser Vorschrift, dass sie einen hohen Aufwand für Unternehmen bedeute, die Flexibilität gegenüber Wettbewerbern verringere und unterschiedliche Interpretationen in einzelnen Ländern möglich seien, sah er doch eine Chance in dem EU AI Act. Für die Unternehmen bedeute er Rechtssicherheit bei der Anwendung von KI, die Bürger schütze er vor KI-Missbrauch und er bringe Vertrauen und Sicherheit in die Anwendung dieser Technik. Langfristig konnte Baritz sich sogar einen globalen Wettbewerbsvorteil durch das Label „KI made in Europe“ vorstellen. Moderator Carsten Knop gab zu bedenken, dass in den USA im vergangenen Jahr 65 Milliarden Dollar in KI investiert worden in Deutschland dagegen nur zwei Milliarden. Und nun würge die Regulierung noch eine dynamische Entwicklung ab. Baritz verwies darauf, die Höhe von Investitionen stehe nicht unbedingt im direkten Verhältnis zu den entwickelten Innovationen. Auch etliche Start-Ups in Europa hätten weltweit gefragte Patente geschaffen. Sein Kollege Pedro Castelo Branco Lourenco demonstrierte eindrucksvoll die Demokratisierung von Coding. Er gab der KI den Auftrag, ein Pong-Spiel nach seinen Vorstellungen zu codieren und jeweils ein Script für HTML und Java-Script zu verfassen. Er ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass KI immer nur unterstützen könne und der Mensch unverzichtbar bleibe. Das Urheberrecht an den Produkten von KI bleibe immer bei demjenigen, der die Anforderungen formuliert habe, selbst wenn der kreative Eigenanteil sehr gering sei, meinte Baritz. Nach geltender Rechtsprechung könne die KI kein Urheberrecht erhalten. Baritz führte noch zwei Beispiele für die Anwendung von KI in der Industrie an. So könnte Qualitätskontrolle, die derzeit von Menschen durchgeführt werde, durch KI-gesteuerte Kamerasysteme ersetzt werden. Oder durch das Sammeln von zahlreichen Daten könnten die Lebensdauer von Maschinen ziemlich genau vorhergesagt und Schwachstellen ausgewiesen werden, so dass diese rechtzeitig repariert oder ersetzt werden könnten. Die Gäste in dem gut gefüllten Veranstaltungsraum erlebten durch unser korporatives Mitglied sehr spannende Einblicke in eine Entwicklung, die unser aller Leben stark verändern wird.
Aufzeichnung der Veranstaltung auf unserem YouTube-Kanal

Foto © GFT

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